"Die Liturgie ist der Höhepunkt unserer Frohbotschaft und Quelle unseres Glaubens."

Wir wollen als lebendige Gemeinde miteinander feiern, leben und beten.

GRUNDLEGENDES

Das Wort Liturgie kommt aus der (alt-)griechischen Sprache und ist zusammengesetzt aus „leiton“ und „ergon“, was so viel bedeutet wie „Dienst am Volk“ oder „öffentliche Dienstleistung“. Bei der Liturgie handelt es sich um einen Grunddienst der Kirche. Der Liturgieausschuss ist ein Organ des Pfarrgemeinderates und koordiniert das „Gottesdienstliche Leben“ in unserer Pfarre. Die Mitglieder des Ausschusses beraten in enger Zusammenarbeit mit dem Seelsorgeteam den Pfarrgemeinderat in liturgischen Fragen und bereiten diesbezügliche Empfehlungen vor. Er plant langfristig, wann in der Gemeinde welche Gottesdienste stattfinden und bespricht entscheidende Themen (zB die Einführung neuer Gottesdienstformen und liturgischer Dienste, Änderung der Gottesdienstordnung ...).

WOZU braucht man einen Liturgieausschuss?

Entsprechend dem „Liturgiebegriff“ des Zweiten Vatikanischen Konzils ist die ganze Gemeinde Trägerin der Liturgie. Die Glaubensfeiern, besonders die sonntägliche Eucharistiefeier, sind die Mitte des Gemeindelebens. Der Liturgieausschuss sorgt sich um eine lebendige Feier der vielfältigen Gottesdienste. Die Feste des Kirchenjahres, die Feiern der Sakramente und andere gottesdienstliche Feiern sollen so gestaltet werden können, dass die Gottesdienstteilnehmer/innen von der Nähe Gottes angerührt werden und ihr Leben in einer entsprechenden Weise vor Gott bringen können.

WER gehört zum Sachausschuss Liturgie?

Zu diesem Ausschuss gehören zunächst alle, die aufgrund ihres Amtes oder ihrer Anstellung zur Leitung von Gottesdiensten (Pfarrer, Diakon, Pastoral-/Gemeindereferent[in]) oder verantwortlicher Mitarbeit (Mesner[in], Organist[in], Chorleiter[in]) bei Gottesdiensten tätig sind. Daneben gehören dazu selbstverständlich alle ehrenamtlichen Wortgottesdienstleiter[innen].
Außerdem sind die Gruppen, die für die Gottesdienstgestaltung von Bedeutung sind, im Sachausschuss vertreten:

  • Kommunionhelfer[innen]
  • Lektor[inn]en
  • Ministrant[inn]en-Leiter[in]
  • sowie Vertreter[innen] von Vorbereitungsgruppen von Kinder-, Jugend-, und Familiengottesdiensten.

Darüber hinaus können Gemeindemitglieder, die Interesse an liturgischen Fragen haben, Mitglieder sein, zB Musiker/innen, Lehrer/innen...

PGR-Obmann Dir. Wolfgang Zingerle leitet diesen Ausschuss.

WIE OFT tagt der Liturgieausschuss und mit wem arbeitet er zusammen?

Der Liturgieausschuss tagt in regelmäßigen überschaubaren Abständen, je nachdem, wie weit sich einzelne Mitglieder um die Vorbereitung von Gottesdiensten kümmern und ob Gottesdienste in anderen Gruppen vorbereitet werden. Der Ausschuss nimmt vom Pfarrgemeinderat Aufträge entgegen und berichtet ihm. In Fragen, die den Zuständigkeitsbereich anderer Fachausschüsse (z. B. Soziales, Ehe- und Familie, Pfarrkirchenrat, Ökumene, Öffentlichkeit, ….) oder Gemeindegruppen (Kinder-, Jugend-, Familiengottesdienstkreise) betreffen, wird die Zusammenarbeit mit diesen Ausschüssen stets gesucht.

AUFGABEN
Die Besprechung grundlegender Themen:

  • Was ist Gottesdienst
  • Vorgabe, Anspruch und Verfügbarkeit der Liturgie
  • Einteilen und Erstellen der Lektoren- und Vorbeterpläne
  • Organisation der musikalischen Gestaltung für die kirchlichen Hochfeste und auch von besonderen Messen
  • Liturgische Gestaltung (Kyrie, Fürbitten, Meditation) der kirchlichen Hochfeste, von besonderen Messen, der Herz-Jesu-Feste und Sonntagsmessen
  • Zeichen der Liturgie. Sensibilisierung von Umgang mit Symbolhandlungen und Zeichen
  • Die Eucharistiefeier und Vielfalt gottesdienstlicher Feier-Formen (Wort-Gottes-Feier, Tagzeitenliturgie, Andacht, ...)
  • Konkrete Themen im gottesdienstlichen Leben der Pfarrgemeinde
  • Der Sonntagsgottesdienst in der Seelsorgeeinheit (Zeitansatz, Gestaltung, Feierform: Eucharistie, Wort-Gottes-Feier?)
  • Die Feier der Sakramente (Taufe, Firmung, Trauung, Krankensalbung)
  • Die Begräbnisfeier als Feier der Pfarrgemeinde
  • Andere gottesdienstliche Feiern (z. B. Wort-Gottes-Feiern, Andachten, Tagzeitengebet, Segnungen, kirchenmusikalische Feiern)
  • Gottesdienste mit Zielgruppen (Familien, Kinder, Jugendliche, Senioren, etc ...)
  • Gestaltung von Prozessionen (Inhalt: Thema, Gebete und Gesänge, Prozessionsordnung, technische Fragen)
  • Religiöses Leben und religiöses Brauchtum (zB Blasiussegen, Martinsfest, Rorate, …)
  • Regelmäßige Reflexion der Festkreise im Kirchenjahr (Ostern und Weihnachten), der Feste und Gebetsanliegen im Herrenjahr (zB Einheit im Glauben, geistliche Berufe, Anbetung, …)
  • Gewinnung von Mitarbeiter(inne)n zur Vorbereitung und Gestaltung gottesdienstlicher Feiern
  • Gewinnung, Ausbildung und Weiterbildung von Mitarbeiter(inne)n (Organisten, Kantoren, Lektoren, Vorbeter, Mesner, Ministranten, Kommunionhelfer, Mitglieder im Kirchenchor)