Der Pfarrkirchenrat (PKR) scheint nach außen als selbständiges Organ auf, nach innen bildet er den Verwaltungsausschuss im Rahmen des Pfarrkirchenrates. Über die Verwendung der Gelder wachen der PKR und das Referat für Pfarrverwaltung in der erzbischöflichen Finanzkammer. Der jeweilige PKR ist das zuständige Gremium für die pfarrliche Vermögensverwaltung.
Der Pfarrkirchenrat setzt sich zusammen aus: